Schutz für Schinkellaternen: Gemeinde erlässt Anbringungsverbot für Plakate
Im Zuge der Neugestaltung des Stahnsdorfer Dorfplatzes wurden neue Schinkelleuchten aufgestellt – optisch ansprechend, technisch modern, und bewusst im historischen Stil gehalten. Um diese hochwertigen Leuchten langfristig zu erhalten, hat die Gemeindevertretung nun ein Anbringungsverbot für Plakate an den Masten beschlossen.
Hintergrund: Schäden durch Wahlplakate
In den vergangenen Wahlkämpfen waren trotz der empfindlichen Pulverbeschichtung zahlreiche Plakate direkt an den neuen Schinkellaternen befestigt worden. Dabei kam es bereits zu sichtbaren Beschädigungen, etwa durch Kabelbinder, Klebereste oder unsachgemäße Befestigungen. Die Reparatur solcher Schäden ist aufwendig und kostenintensiv.
Konsequente Maßnahme zum Schutz des Ortsbilds
Das jetzt beschlossene Verbot gilt ausschließlich für die Schinkelleuchten rund um den neu gestalteten Dorfplatz. Ziel ist es, das Erscheinungsbild des zentralen Ortsbereichs zu bewahren und weitere Beschädigungen an der neuen Infrastruktur zu verhindern. Für die Anbringung von Plakaten im Rahmen von Wahlkämpfen oder Veranstaltungen stehen im Gemeindegebiet weiterhin zahlreiche andere geeignete Masten zur Verfügung.
CDU/FDP-Fraktion: Schutz öffentlicher Investitionen ist notwendig
Die CDU/FDP-Fraktion unterstützt die Entscheidung: „Die neuen Leuchten sind Teil eines durchdachten Gestaltungskonzepts für unseren Dorfplatz. Wer in Qualität investiert, muss diese auch schützen. Das Verbot ist ein kleiner, aber sinnvoller Schritt, um unser Ortsbild langfristig zu bewahren.“
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