01.04.2025, 12:59 Uhr | Newsletter

Verlässlichkeit statt Verwirrung:
SPD-Antrag zu Grundsteuer-Hebesätzen abgelehnt

In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung hat die CDU/FDP-Fraktion erfolgreich einen Antrag der SPD abgewehrt, der die Debatte um die Grundsteuer unnötig verkompliziert hätte. Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf sogenannte „Maximalbeträge“ festzusetzen – allerdings nur „zur Orientierung“.

 

Widersprüchlich und rechtlich fragwürdig

Aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion war der Antrag in mehrfacher Hinsicht problematisch:

  • Er war handwerklich schlecht formuliert

  • Er war in sich widersprüchlich – denn Maximalbeträge ohne Verbindlichkeit schaffen keine Klarheit

  • Und vor allem: Er hätte an der geltenden Beschlusslage nichts geändert

Bereits 2023 wurde auf Initiative der CDU/FDP-Fraktion beschlossen, dass die Grundsteuer im Zuge der Reform aufkommensneutral erhoben wird. Dieser Beschluss gilt – und daran wird auch festgehalten.

Keine Spielchen auf dem Rücken der Steuerzahler

Die CDU/FDP-Fraktion steht für eine klare, verlässliche Steuerpolitik. Unklare Signale oder symbolische Maximalwerte lehnen wir ab – gerade bei sensiblen Themen wie der Grundsteuer, die alle Bürger betrifft. Mit dem Versuch, politisches Kapital aus einem bereits beschlossenen Verfahren zu schlagen, wird nur Verunsicherung gestiftet.

Unser Standpunkt: Transparenz und Verlässlichkeit

Für uns bleibt klar:

  • Die Hebesätze zur Grundsteuer werden auch künftig verbindlich und aufkommensneutral im Rahmen der jeweiligen Haushaltssatzung festgelegt.
  • Irreführende Manöver – ob im Kleingedruckten oder unter dem Deckmantel von „Orientierungswerten“ – wird es mit uns nicht geben.
  • Wir setzen auf solide Gemeindefinanzen und ehrliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.