Verlässlichkeit statt Verwirrung: SPD-Antrag zu Grundsteuer-Hebesätzen abgelehnt
In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung hat die CDU/FDP-Fraktion erfolgreich einen Antrag der SPD abgewehrt, der die Debatte um die Grundsteuer unnötig verkompliziert hätte. Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf sogenannte „Maximalbeträge“ festzusetzen – allerdings nur „zur Orientierung“.
Widersprüchlich und rechtlich fragwürdig
Aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion war der Antrag in mehrfacher Hinsicht problematisch:
Er war handwerklich schlecht formuliert
Er war in sich widersprüchlich – denn Maximalbeträge ohne Verbindlichkeit schaffen keine Klarheit
Und vor allem: Er hätte an der geltenden Beschlusslage nichts geändert
Bereits 2023 wurde auf Initiative der CDU/FDP-Fraktion beschlossen, dass die Grundsteuer im Zuge der Reform aufkommensneutral erhoben wird. Dieser Beschluss gilt – und daran wird auch festgehalten.
Keine Spielchen auf dem Rücken der Steuerzahler
Die CDU/FDP-Fraktion steht für eine klare, verlässliche Steuerpolitik. Unklare Signale oder symbolische Maximalwerte lehnen wir ab – gerade bei sensiblen Themen wie der Grundsteuer, die alle Bürger betrifft. Mit dem Versuch, politisches Kapital aus einem bereits beschlossenen Verfahren zu schlagen, wird nur Verunsicherung gestiftet.
Unser Standpunkt: Transparenz und Verlässlichkeit
Für uns bleibt klar:
Die Hebesätze zur Grundsteuer werden auch künftig verbindlich und aufkommensneutral im Rahmen der jeweiligen Haushaltssatzung festgelegt.
Irreführende Manöver – ob im Kleingedruckten oder unter dem Deckmantel von „Orientierungswerten“ – wird es mit uns nicht geben.
Wir setzen auf solide Gemeindefinanzen und ehrliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.
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